AGBs/ Reisebedingungen/ Hausordnung

Freie Jugendherbergen sind in erster Linie ein Angebot an junge Menschen und Familien.

Kinder- und Jugendgruppen müssen mindestens von einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.

Die Benutzungsbedingungen schließen die Einhaltung der Hausordnung ein.

 Vertragsabschluss

Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren. Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.

Rücktritt durch den Gast und die JH

Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag der Jugendherberge zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.Eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.

Bei Absagen und/oder Berichtigungen der Teilnehmerzahl gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter »Ausfallzahlung« im nächsten Kapitel genannt sind.

Die Jugendherberge ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.

Die Jugendherberge ist berechtigt fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt

– wenn eine  verlangte Vorauszahlung nach Verstreichen einer festgelegten Frist nicht geleistet wird

– wenn höhere Gewalt oder andere von der Jugendherberge zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

– wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Zwecks gebucht werden

Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 Ausfallzahlung

Bei Stornierung des Vertrages fallen für den Gast  folgende Kosten an

  • bis 45 Tage   vor Anreise         : kostenfrei
  • 44  bis 31 Tage vor Anreise    :  50%  der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • ab dem 30. Tag  vor Anreise    : 90 % der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • bis 1 Tag vor Anreise bzw. bei Nichtanreise: 100% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten

 

 Haftung

Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).

Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn Mitarbeiter des Hauses  haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der JH befinden, wird nicht gehaftet.

 Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen

Es gelten  die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a – m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV .

Die allgemeinen Reisebedingungen schließen die Einhaltung der Hausordnung ein.

Vertragsabschluss des Reisevertrages

Grundlage des Angebotes sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage , soweit diese bei der Buchungsperson bei der Buchung vorliegen.

Bezahlung

Eine Anzahlung wird im Vertrag vereinbart. Die Restzahlung wird spätestens 4 Wochen vor Anreise fällig. Leistet der Teilnehmer  die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,  so ist die Jugendherberge berechtigt ,nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer  mit Rücktrittskosten gemäß  dieser Reisebedingungen zu belasten.

Rücktritt vor  Reisebeginn/Stornokosten

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Jugendherberge schriftlich zu erklären.

Die Jugendherberge kann eine Entschädigung verlangen, diese  wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bezogen auf den Tag des Reisebeginns wie folgt berechnet:

  •          bis 45 Tage vor Anreise :                10%
  • 44     bis  22Tage vor Anreise  :               30 %
  • 21     bis 15 Tage vor Anreise  :               50 %
  • 14    bis    7  Tage vor Anreise  :              75 %
  • ab dem 6. Tag                                          90%.
  • und bei Nichtantritt  :                              100%

Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen

 Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

 

Hausordnung

Die freie Jugendherberge der Inselstadt Malchow  wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt !  Die folgenden Grundregeln sollen  von allen Gästen beachtet werden. Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.

Ankunft

Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Ankunftszeit mit der Herbergsleitung vereinbaren. Zugesagte Plätze werden bis 18 Uhr freigehalten, danach können sie an andere Gäste vergeben werden. Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie telefonisch oder direkt in der Jugendherberge erfahren, ob es freie Plätze gibt.

Aufenthalt

Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern und in der Regel nach Geschlecht getrennt. Familien können nach Anmeldung in einem Zimmer gemeinsam untergebracht werden, sofern es verfügbar ist.

Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z. B., dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten. Wir haben uns dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.

In Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch gegessen werden. Aus brandschutztechnischen, versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken nicht gestattet.

Das Aufladen von Akkus ( Fahrräder, Elektromotoren usw.)  ist in den Zimmern aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Bitte nutzen Sie dafür Anschlüsse  in Absprache mit der Herbergsleitung.

Rauchen ist im Haus und auf dem Gelände  nicht gestattet ( Ausnahme: speziell ausgewiesene Plätze). Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in der Jugendherberge und auf ihrem Gelände nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.

Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden.  Blinden- und Servicehunde können in Absprache mit der Herbergsleitung in der Jugendherberge bleiben.

Jugendherbergen sind in der Regel bis 22 Uhr geöffnet. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr. Um die Nachtruhe für andere Gäste zu ermöglichen, werden alle Gäste um Rücksicht gebeten. Bitte nehmen Sie bei Ihrem Aufenthalt Rücksicht auf andere Gäste, besonders wenn Sie elektronische Geräte benutzen.

Abreise

Die Schlafräume müssen bis 10 Uhr geräumt sein. Nach Absprache mit der Herbergsleitung sind Ausnahmen möglich.

Hausrecht

Die Herbergsleitung oder ein von ihr Beauftragter übt das Hausrecht  aus. Diese können bei Nichtbeachtung der Grundregeln ein Hausverbot aussprechen. Das Hausverbot wird mündlich begründet.

Stand: Mai 2021